Wann kann bank immobilienkredit kündigen

Wann kann bank immobilienkredit kündigen

Möglicherweise fragen Sie sich, ob Ihre Bank Ihren Immobilienkredit kündigen darf und unter welchen Bedingungen das möglich ist. Sofern bestimmte wesentliche Vertragsbedingungen vom Darlehensnehmer nicht eingehalten werden, darf die Bank das Darlehen kündigen. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn der Kunde mit Ratenzahlungen in Verzug gerät oder sich die Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers verschlechtern. In einigen Fällen kann die Bank auch außerordentliche Kündigungen vornehmen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Website, sowie in der Rechtssprechung des BGB. Im Folgenden werden wir auf einige wichtige Aspekte näher eingehen.
Eine Bank kann nicht einfach den Immobilienkredit eines Darlehensnehmers kündigen, wenn es sich um einen Vertrag mit fester Laufzeit handelt. Für eine außerordentliche Kündigung müssen wichtige Gründe vorliegen. Diese wichtigen Gründe können eine deutliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Verlust einer gestellten Sicherheit sein. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) müssen die Gründe für eine Kündigung objektiv und nachvollziehbar sein. Die Bank muss belegen, dass eine Verschlechterung eingetreten ist oder mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Vermögensverhältnisse müssen sich zwischen Abschluss des Kreditvertrags und der Kündigung deutlich verschlechtert haben.

Die außerordentliche Kündigung wegen Verzugs ist auch möglich. Allerdings muss der Kunde zunächst mindestens zwei aufeinanderfolgende Teilzahlungen von mindestens 2,5% des Darlehensnennbetrags in Verzug sein. Auch hier muss der Kunde eine angemessene Frist zur Ausgleichung der Schulden bekommen oder eine einvernehmliche Regelung angeboten werden. Ein weiterer Grund für eine außerordentliche Kündigung kann eine unrichtige Angabe im Kreditantrag sein. In diesem Fall kann die Bank den Kreditvertrag ebenfalls kündigen.

Rechtliche Grundlagen

Laut Paragraphen 490 und 498 des Bürgerlichen Gesetzbuches, kann eine Bank nicht einfach einen Kreditvertrag mit fester Laufzeit kündigen. Für eine außerordentliche Kündigung müssen wichtige Gründe vorliegen, wie eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden. Die Bank muss nachvollziehbar und objektiv darlegen können, dass eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse entweder schon eingetreten ist oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Dies muss in einem schriftlichen Kündigungsschreiben an den Kunden dargelegt werden.

Kunden sollten darauf achten, dass ihre Vermögensverhältnisse im Zeitraum zwischen Abschluss des Kreditvertrags und der Kündigung nicht wesentlich verschlechtert haben. Sollten sich die Vermögensverhältnisse und Sicherheiten während der Laufzeit stark verschlechtern, hat die Bank das Recht, das Darlehen außerordentlich zu kündigen, wenn die Rückzahlung nachweislich gefährdet ist. In diesem Fall sollte die Bank dem Kunden eine ausführliche Begründung und eine angemessene Frist zum Ablösen des Darlehens geben, bevor eine Kündigung erfolgt.

Kündigungsrechte der Banken

Banken haben das Recht, einen unbefristeten Kreditvertrag zu kündigen, sofern ein sachgerechter Grund vorliegt und die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigt werden. Wenn es sich um einen Kredit mit fester Laufzeit handelt, bedarf es eines besonderen Grundes für eine außerordentliche Kündigung. Ein solcher Grund kann eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners oder der Werthaltigkeit einer gestellten Sicherheit sein. Auch eine außerordentliche Kündigung wegen Verzugs ist möglich. Unrichtige Angaben im Kreditantrag können ebenfalls zur außerordentlichen Kündigung führen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in den Paragraphen 490 und 498 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden. Um eine außerordentliche Kündigung vornehmen zu können, muss die Bank nachvollziehbar und objektiv darlegen können, dass entweder eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse eingetreten ist oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
Eine Bank darf eine Kündigung eines Immobilienkredits nur bei einem wichtigen Grund aussprechen. Wenn die Vermögensverhältnisse und Sicherheiten des Kunden sich im Zeitraum zwischen Abschluss des Kreditvertrags und der Kündigung deutlich verschlechtert haben, hat die Bank jedoch das Recht, das Darlehen außerordentlich zu kündigen, wenn die Rückzahlung gefährdet ist. Eine angemessene Frist zur Tilgung der Schulden muss dem Kunden in diesem Fall gewährt werden, bevor die Bank die Kündigung aussprechen darf. Eine einvernehmliche Regelung ist ebenfalls möglich.

Kategorien: Finanzen

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